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HÄUFIGE FRAGEN

Sie haben Fragen, wir haben Antworten!

ERHALTE ICH DURCH DEN ISFP EINE HÖHERE FÖRDERUNG FÜR MEINE EINZELMASSNAHMEN?

Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfallplanes können Sie einen Sonderbonus in Anspruch nehmen. Dieser Bonus ermöglicht Ihnen eine zusätzliche Förderung von 5% bei allen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Heizungsoptimierung. Der iSFP-Bonus gilt für alle im Sanierungsfahrplan aufgeführten Einzelmaßnahmen, die innerhalb der nächsten 15 Jahre nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

Zudem erhöht sich das Fördervolumen von 30.000€ pro Jahr und Wohneinheit auf 60.000€ pro Jahr und Wohneinheit.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die in dem Sanierungsfallplan aufgeführten Einzelmaßnahmen lediglich Empfehlungen sind und keine verbindlichen Sanierungsvorschriften darstellen. Sie haben die Freiheit, die Reihenfolge der Maßnahmen zu verändern, einzelne Maßnahmen wegzulassen oder auch gar keine Sanierungen durchzuführen. Ihr individueller Sanierungsfahrplan dient als Leitfaden und soll Ihnen dabei helfen, die besten Entscheidungen für Ihr Projekt zu treffen.

WIE SEHEN KONKRETE RECHENBEISPIELE FÜR EINZELMASSNAHMEN AUS?

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle können Sie mit einem iSFP eine Gesamtförderung von 20% bei einer Investitionshöhe von bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr in Anspruch nehmen.

Hier zwei exemplarische Berechnungen, einmal für ein Einfamilienhaus und einmal für ein Zweifamilienhaus.

Ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung zählt dabei als zwei Wohneinheiten.

Beispiel Wohnhaus mit  Wohneinheit:

Im Falle eines Einfamilienhauses können Sie bei einer Investition von 60.000 € pro Jahr eine BEG-Förderung von 15% sowie einen iSFP-Bonus von 5% erhalten, insgesamt also 20%. Das bedeutet, Sie könnten bis zu 12.000 € Förderung pro Jahr bekommen. Nehmen wir an, Sie sanieren im ersten Jahr Dach und Dachfenster mit Kosten von 60.000 €, so beträgt Ihre Investition nach Abzug der Förderung 48.000 €. Im zweiten Jahr könnten Sie die Fassade und die Fassadenfenster sanieren, mit Kosten von 60.000 € und einer Investition von 48.000 € nach Abzug der Förderung.

Beispiel Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten:

Für ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten können Sie bis zu 120.000 € pro Jahr investieren. Auch hier beträgt die BEG-Förderung 15% und der iSFP-Bonus 5%, was zusammen eine Förderung von 20% ergibt. In diesem Fall können Sie bis zu 24.000 € pro Jahr an Förderungen erhalten. Wenn Sie also beispielsweise in einem Jahr sowohl das Dach und die Dachfenster als auch die Fassade und die Fassadenfenster sanieren und dabei eine Investitionssumme von 120.000 € erreichen, beträgt Ihre Investition nach Abzug der Förderung 96.000 €.

In beiden Beispielen führt der iSFP-Bonus zu einer zusätzlichen Förderung von jeweils 6.000 €.

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN AN DAS GEBÄUDE GESTELLT? BEG EINZELMASSNAHME

Es können alle Bestandsgebäude, deren Fertigstellung zehn Jahre zurückliegt, gefördert werden (Stichtag: Bauantrag bzw. Bauanzeige).

MUSS ICH ALLE SANIERUNGSSCHRITTE AUS DEM SANIERUNGSFAHRPLAN UMSETZEN?

Nein. Es dürfen auch nur einzelne Sanierungsschritte durchgeführt werden.

WIE LANGE DAUERT DIE ERSTELLUNG DES SANIERUNGSFAHRPLANES?

In der Regel erhalten Sie den Bericht von uns innerhalb von 4 Wochen. In dringenden Fällen kann der Bericht schneller erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

WERDEN DIE KOSTEN FÜR DEN INDIVIDUELLEN SANIERUNGSFAHRPLAN GEFÖRDERT?

Da sich bei dem iSFP um eine nach den BAFA Richtlinien Vor – Ort – Beratung handelt, wird diese auch über das BAFA gefördert. Sie erhalten eine Förderung von 80 % für die Beratungskosten, bis maximal 1.300 € für Ein – und Zweifamilienhäuser. Bei mehr Wohneinheiten erhalten Sie 1.700€ Förderung.

Sie müssen für diese Förderung in Vorleistung treten!

WELCHE SANIERUNGSMASSNAHMEN WERDEN GEFÖRDERT?

Folgende Maßnahmen werden u.a. gefördert:

  • Dämmung der Gebäudehülle (z.B. Fassadendämmung mit einem Wärmedämmverbundsystem, die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke sowie des Kellers)

  • Austausch von Fenstern

  • Austausch von Außentüren

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • digitale Systeme für ein “Efficiency Smart Home”

  • Solarkollektoranlagen

  • Wärmepumpen

  • Fernwärmeanschluss

  • Biomasseheizungen

  • Heizungsoptimierung

WERDEN EIGENLEISTUNGEN GEFÖRDERT?

Materialkosten können gefördert werden, solang es eine Fachunternehmererklärung gibt, wo der fachgerechte Einbau bestätigt wird.

WIE LANGE DAUERT DIE PRÜFUNG UND AUSZAHLUNG DER FÖRDERMITTEL?

Die Prüfung der Anträge und Bindung der Fördermittel funktioniert automatisiert bei der Antragstellung. Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis hochgeladen. Die darauffolgende Prüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wir als Ingenieurbüro können keine verlässlichen Aussagen dazu treffen. 
Nach positivem Bescheid werden die Fördermittel binnen 6-8 Wochen ausbezahlt.

WAS MUSS ICH FÜR DEN VERWENDUNGSNACHWEIS BEREITHALTEN?

Für den Verwendungsnachweis brauchen Sie die TPN technischen Projektnachweis von Ihrem Energieberater.

Für den TPN benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Alle zur Maßnahme gehörenden Rechnungen (bei Fenster z.B. auch Malerarbeiten)

  • Rechnungsbelege (Kontoauszüge oder Ähnliches)

  • Fachunternehmererkläung der Hauptgewerke (Fenster / Dach / Heizung)

  • Herstellernachweis (bei Fenstern)

  • Bei Heizung / Heizungsoptimierung zwingend hydraulischer Abgleich Verfahren B

Alle Angaben sind ohne Gewähr

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